OLG Hamm: Inkassounternehmen darf sich nicht ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ nennen

Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des OLG Hamm mit einem am 8.3.2017 erlassenen Beschluss entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Paderborn bestätigt.

Weiterlesen…