OLG Stuttgart entscheidet über Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Kamelunfall

Der 13. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil in einem Zivilrechtsstreit wegen eines Reitunfalls mit einem Kamel ein Urteil des LG Hechingen weitgehend bestätigt und der Kl. ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro sowie Schadensersatz u.a. für Verdienstausfall zugesprochen. Die Berufung des bekl. Kamelführers wurde damit im Wesentlichen zurückgewiesen. Weiterlesen…