BFH: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der BFH entschieden.

Die Kl. ist eine AG, die von Privatpersonen abgeschlossene Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Kaufpreis lag über dem sog. Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Anschließend änderte die Kl. die Versicherungsverträge, indem sie die für die Ablaufleistung unerheblichen Zusatzversicherungen kündigte und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umstellte. Danach veräußerte sie ihre Rechte an den so modifizierten Kapitallebensversicherungen an Fondsgesellschaften. Ihre Umsätze aus der entgeltlichen Übertragung von Kapitallebensversicherungen behandelte die Kl. im Streitjahr (2007) als umsatzsteuerfrei. Weiterlesen…

KG: Standmitteilung des Lebensversicherers nach § 155 VVG ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Standmitteilung des Lebensversicherers nach § 155 VVG ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis
VVG § 155
* 1. Eine Standmitteilung des Versicherers in der Kapitallebensversicherung mit Überschussbeteiligung (§ 155 VVG) enthält auch dann kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, wenn in ihr ein „Garantiekapital“, eine „garantierte Leistung aus der erreichten Überschussbeteiligung“ und eine damit insgesamt „erreichte garantierte Leistung“ mitgeteilt werden. *
* 2. Die Standmitteilung enthält allerdings eine Wissenserklärung über die Höhe der bereits bestehenden, künftig fällig werdenden Schuld des Versicherers, sodass es dem Versicherer obliegt, die Richtigkeit seiner eigenen Angaben zu entkräften, wenn er auf Zahlung der Differenz zwischen der mitgeteilten garantierten Leistung und der tatsächlich erbrachten, niedrigeren Ablaufleistung in Anspruch genommen wird und behauptet, bei der Standmitteilung habe es sich um einen Irrtum gehandelt. *
KG, Urteil vom 23.2.2018 (6 U 161/15)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 277)

BGH: Nichtigkeit der Abtretung von Rechten aus Kapitallebensversicherung wegen Verstoßes gegen das RDG

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Nichtigkeit der Abtretung von Rechten aus Kapitallebensversicherung wegen Verstoßes gegen das RDG
BGB § 134; RDG §§ 2 Abs. 2, 3
* Zur Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst (hier: „Auslegungs- und Änderungsvereinbarung“). *
BGH, Urteil vom 11. 1. 2017 (IV ZR 340/13, Frankfurt/M.)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 277)