Haftungsrecht
Arzthaftung
Rechtsprechungsänderung zum Umfang der der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnenden Maßnahmen (mit Anmerkung von Karl Nußstein)
SGB VII § 34 Abs. 1 und 3; GG Art. 34; BGB § 839
* 1. Wegen des regelmäßig gegebenen inneren Zusammenhangs der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen mit der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung sind jene Maßnahmen ebenfalls der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnen mit der Folge, dass die Unfallversicherungsträger für etwaige Fehler in diesem Bereich haften (Aufgabe der Rechtsprechung zur „doppelten Zielrichtung“, vgl. Senat BGHZ 179, 115 = VersR 2009, 401 Tz. 23; BGH BGHZ 63, 265 [273 f.] = VersR 1975, 283 [284]). * Weiterlesen…