Karl Nußstein, Ärztliche Behandlung außerhalb des Standards – Anfechtung, Aufklärung und Einwilligung

Der Beitrag behandelt die Problematik der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung einer vom Standard abweichenden ärztlichen Behandlung nach § 630 a Abs. 2 Halbs. 2 BGB sowie die Einwilligung in die tatsächlich durchgeführte Behandlung. Weiterlesen…

BGH: Rechtsprechungsänderung zum Umfang der der öffentlich-recht­lichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnenden Maßnahmen (mit Anmerkung von Karl Nußstein)

Haftungsrecht
Arzthaftung
Rechtsprechungsänderung zum Umfang der der öffentlich-recht­lichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnenden Maßnahmen (mit Anmerkung von Karl Nußstein)
SGB VII § 34 Abs. 1 und 3; GG Art. 34; BGB § 839
* 1. Wegen des regelmäßig gegebenen inneren Zusammenhangs der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen mit der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung sind jene Maßnahmen ebenfalls der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnen mit der Folge, dass die Unfallversicherungsträger für etwaige Fehler in diesem Bereich haften (Aufgabe der Rechtsprechung zur „doppelten Zielrichtung“, vgl. Senat BGHZ 179, 115 = VersR 2009, 401 Tz. 23; BGH BGHZ 63, 265 [273 f.] = VersR 1975, 283 [284]). * Weiterlesen…

Karl Nußstein, Rechtskraft und Arzthaftung

Stützt der vermeintlich durch einen Behandlungsfehler geschädigte Patient seine Klage auf eine fehlerhafte ärztliche Behandlung, die im Prozess aber nicht bewiesen werden kann, stellt sich für alle mit Arzthaftungssachen befassten Akteure – Anwälte wie Richter – die Frage, ob in einem späteren Rechtsstreit zulässigerweise die Klage mit einer mangels – ausreichender – Aufklärung unwirksamen Einwilligung in die Behandlung begründet werden kann.
In seinem aktuellen Aufsatz umgrenzt Karl Nußstein den Umfang der Rechtskraft in Arzthaftungssachen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (§§ 630 a–630 h BGB) und der typischen Besonderheiten in Arzthaftungssachen: Weiterlesen…