OLG Hamm: Privater Pkw-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen
Ein Kfz-Händler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Das hat der 28. Zivilsenat des OLG Hamm am 16.5.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Dortmund abgeändert. Weiterlesen…