EuGH: Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist

Neben allgemeinen Rechtsgütern schützt das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist

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AG München: Nicht für das Unternehmen, sondern für den privaten Gebrauch bei einem Unternehmer erstandenes Fahrzeug unterliegt voller gesetzlicher Gewährleistung

Das AG München gab am 18.10.2018 einem Unternehmer Recht und verurteilte den beklagten Gebrauchtwagenhändler zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.100,29 Euro nebst Zinsen und Kosten. Weiterlesen…

OLG Braunschweig: Kündigung eines Versicherungsvertrags ist ohne Bestätigung wirksam

Dass ein Versicherungsvertrag beendet ist, auch wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers (VN) nicht bestätigt, hat der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 2.9.2019 deutlich gemacht (Az. 11 U 103/18).

Die VN hatte bei der beklagten Gesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte sie von der Versicherung Ersatz – obwohl sie selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte. Der 11. Zivilsenat wies darauf hin, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung zu Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag sei aufgrund der Kündigung der Klägerin wirksam beendet worden. Die Versicherungsgesellschaft habe weder gegenüber der VN bestätigen müssen, dass sie die Kündigung erhalten habe, noch dass sie diese als wirksam anerkenne. Wenn die VN Zweifel hieran gehabt hätte, hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen.

Die Klägerin, so der 11. Zivilsenat weiter, habe auch nicht durch ihr späteres Verhalten gegenüber der Beklagten zu erkennen gegeben, dass sie den Versicherungsvertrag doch habe fortsetzen wollen. Insbesondere habe sie auch keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Die Versicherung sei auch nicht verpflichtet gewesen, die VN auf ihren fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen.

Für eine solche Aufklärungspflicht müsse die Gefahr bestehen, dass der VN mit der Materie nicht vertraut sei und deshalb den Versicherungsschutz verliere oder andere Nachteile erleide. Hiervon sei vorliegend aber nicht auszugehen. Immerhin habe die VN den Vertrag selbst gekündigt.

Die VN hat ihre Berufung gegen das landgerichtliche Urteil nach dem Hinweisbeschluss des 11. Zivilsenats zurückgenommen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 2.9.2019 (11 U 103/18).

Pressemitteilung des OLG Braunschweig vom 24.10.2019

OLG Koblenz: Unfall in der Waschstraße – Halter haftet nicht aus Betriebsgefahr

Ein Kfz, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“, da bei diesem Vorgang weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen kommt. Ereignet sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, haftet der Halter des Kfz daher nicht gem. § 7 StVG aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Das hat der 12. Zivilsenat des und damit ein Urteil des LG Koblenz bestätigt. Weiterlesen…