AG Frankfurt/M.: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Kfz durch „Relay Attack“ oder „Jamming“

Das AG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 18.2.2019 (32 C 2803/18 [27]) entschieden, dass die Hausratversicherung bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendete Gegenstände aufkommen muss, selbst wenn es möglich erscheine, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: KFZ-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall

Nimmt ein Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum, entschied das OLG Frankfurt/M. Für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung hafte der Versicherer dagegen.

Tatbestand:

Das klägerische Fahrzeug ist bei der Bekl. teilkaskoversichert. In den AGB des bekl. Versicherers heißt es in Nr.#A.2.2.7: „Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wurden. Schäden am Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen …“.

Im Frühjahr 2014 ließ der Kl. das versicherte Fahrzeug in einer Werkstatt überprüfen. Es wurde festgestellt, dass „die Wasserabläufe des Panoramadaches zerbissen, der Kopfairbag auf der Beifahrerseite angefressen und hinter dem Armaturenbrett starke Bissschäden an der Dämmung und an der Isolierung der Verkabelung vorhanden waren“. Ein Sachverständiger bestätigte weitere Schäden hinter diversen seitlichen Verkleidungsteilen, oberhalb des Dachhimmels und unterhalb des Bodenbelags. Er führte sie eindeutig auf Nagetiere – wahrscheinlich Mäuse – zurück. Weiterlesen…

EuGH: Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss auch dann eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn sein Eigentümer, der nicht mehr damit fahren will, es auf einem Privatgrundstück abgestellt hat

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die nationale Entschädigungsstelle in Fällen, in denen die Person, die verpflichtet war, für ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, auch dann Rückgriff auf sie nehmen kann, wenn sie zivilrechtlich nicht für den Unfall verantwortlich war.

Tatbestand:

Frau Alina Antónia Juliana war Eigentümerin eines in Portugal zugelassenen Kfz. Wegen gesundheitlicher Probleme hatte sie die Nutzung dieses Fahrzeugs eingestellt und es im Hof ihres Hauses geparkt, ohne jedoch Schritte zu seiner offiziellen Stilllegung zu unternehmen. Im November 2006 bemächtigte sich der Sohn von Frau Juliana ohne deren Erlaubnis und Wissen des Fahrzeugs. Das Fahrzeug kam von der Straße ab, was zum Tod des Sohnes von Frau Juliana und zweier weiterer Fahrzeuginsassen führte. Frau Juliana hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen. Der Fundo de Garantia Automóvel (Automobil-Garantiefonds, Portugal) leistete den Rechtsnachfolgern der Insassen Ersatz für die durch den Unfall entstandenen Schäden. Anschließend nahm er im Einklang mit der insoweit im portugiesischen Recht vorgesehenen Möglichkeit u.a. Frau Juliana gerichtlich in Anspruch, da sie ihrer Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihr Kfz nicht nachgekommen sei, und verlangte von ihr die Erstattung des Betrags von 437.345,85 Euro, den er an die Rechtsnachfolger der Insassen gezahlt hatte. Frau Juliana machte geltend, sie sei für den Schadensfall nicht verantwortlich und, da sie ihr Fahrzeug im Hof ihres Hauses abgestellt habe und es nicht habe nutzen wollen, nicht zum Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags verpflichtet gewesen. Weiterlesen…

OLG Hamm: Grundstücksausfahrt oder Straßeneinmündung – was tun bei unklar gestalteten Verkehrsflächen?

Für die rechtliche Einordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt i. S. v. § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) oder als Einmündung einer Straße i. S. v. § 8 Abs. 1 S. 1 StVO ist allein deren nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung maßgeblich. Ausbau und Gestaltung der Verkehrsfläche sind allein nicht entscheidend, können allerdings als äußere Kriterien Anhaltspunkte für die – maßgebliche – Verkehrsbedeutung sein. Schwierigkeiten bei der Erkennbarkeit der Verkehrsbedeutung können von den Beteiligten eine gesteigerte Sorgfalt erfordern und insoweit im Rahmen der subjektiven Haftungsvoraussetzungen zu berücksichtigen sein. Weiterlesen…

OLG Hamm: Privater Pkw-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen

Ein Kfz-Händler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Das hat der 28. Zivilsenat des OLG Hamm am 16.5.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Dortmund abgeändert. Weiterlesen…