BGH: Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“

Der I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die Nutzung des Bildes eines Prominenten als „Clickbait“ („Klickköder“) für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dem Prominenten in dessen Recht am eigenen Bild eingreift und das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr an den Prominenten verpflichtet. Weiterlesen…

OLG Köln: Unzulässiger Klickköder („Clickbaiting“) – Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos das Bild eines Prominenten mit Frage nach Krebserkrankung in Zusammenhang bringen

Eine Programmzeitschrift muss einem bekannten Fernsehmoderator 20.000 Euro bezahlen, weil sie unerlaubt sein Bild als „Klickköder“ verwandt hat. Dies hat der 15. Zivilsenat des OLG Köln mit Urteil vom 28.5.2019 entschieden. Weiterlesen…