OLG Köln: Erbin von Dr. Helmut Kohl erhält keine Geldentschädigung – Anspruch durch Tod des Altbundeskanzlers erloschen

Im Rechtsstreit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“erhält seine Erbin keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen. Der 15. Zivilsenat des OLG änderte mit am 29.5.2018 verkündetem Urteil eine zusprechende Entscheidung des LG Köln ab, weil der Altbundeskanzler im Laufe des Berufungsverfahrens verstorben ist.

Zur Begründung nahm der Senat auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2017 (VersR 2017, 1153) Bezug, nach der ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht vererblich sei, auch wenn der Geschädigte erst während des Rechtsstreits versterbe. Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung sei, dass beim Geldentschädigungsanspruch der Genugtuungsgedanke gegenüber dem Präventionsgedanken im Vordergrund stehe. Mit dem Tod des Verletzten verliere die bezweckte Genugtuung an Bedeutung. Vererblich sei die Rechtsposition erst mit rechtskräftiger Zuerkennung der Geldentschädigung. Weiterlesen…