BGH: Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MBKK 2009 für die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung in § 8b Abs. 1 MBKK 2009 (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung; im Folgenden: MBKK) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des Versicherers enthalten ist. Dies betrifft Beitragserhöhungen, bei denen der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung über dem tariflich festgelegten Prozentsatz von 5 % ergeben hat, der gesetzliche Schwellenwert von 10 % aber nicht überschritten wird. Weiterlesen…