LG München I: Keine Freistellung von Unterhaltspflichten für ohne Wissen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn

Am 2.5.2018 hat die Arzthaftungskammer des LG München I die Klage eines Vaters gegen die Ärzte auf Freistellung von den Unterhaltspflichten für seinen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn abgewiesen.

Tatbestand:

Der Kl. und seine damalige Ehefrau hatten bei der Bekl. Eizellen der Ehefrau mit Samenzellen des Kl. befruchtet. Ein Teil der Eizellen wurde dann – noch vor der Kernverschmelzung (sogenanntes Vorkernstadium) – eingefroren. Der Kl. hatte in diesen Vorgang zunächst schriftlich eingewilligt.

Kurz darauf eskalierten die Beziehungsprobleme und die Ehefrau fälschte die Unterschrift des Kl., um bei der Bekl. einen Eizellentransfer vornehmen zu lassen. Ein erster Versuch blieb erfolglos, ein mehrere Monate später durchgeführter zweiter Versuch (mit wiederum gefälschter Unterschrift) führte zu Schwangerschaft, Geburt eines Kindes und Unterhaltsverpflichtungen. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Unwirksame Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Unwirksame Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare
VVG § 192; BGB § 307; SGB V § 27 a
* 1. Die organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherungsbedingungen (BGH VersR 1987, 278). *
* 2. Eine in den Versicherungsbedingungen statuierte Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei organisch bedingter Unfruchtbarkeit allein auf verheiratete VN – mit der Maßgabe, dass ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden dürfen – ist gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, da die Differenzierung zwischen verheirateten und unverheirateten VN willkürlich ist. * Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Private Krankenversicherer dürfen die Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken

Die Kl. ist bei der Bekl. privat krankenversichert. Sie forderte die Erstattung von Maßnahmen zur In-vitro-Befruchtung. Die Kl. kann zwar auf natürlichem Wege schwanger werden, sie leidet jedoch an einer chromosomalen Veränderung aufgrund derer die Wahrscheinlichkeit für eine intakte Schwangerschaft bzw. für ein gesundes Kind bei unter 50 Prozent liegt.

Die Bekl. übernimmt laut ihren Versicherungsbedingungen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung aufgrund von organisch bedingter Sterilität für insgesamt drei Behandlungsversuche bei hinreichender Erfolgsaussicht. Allerdings besteht der Anspruch laut den Versicherungsbedingungen nur, wenn die versicherte Person verheiratet ist und ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Weiterlesen…

BGH: Kein Versicherungsschutz für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Kein Versicherungsschutz für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende
MBKK 09 § 1; ESchG § 1
* 1. Zum Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung (hier: künstliche Befruchtung mittels Eizellspende). * Weiterlesen…

OLG Hamm: Medizinische Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Partnern

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Medizinische Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Partnern
VVG § 192 Abs. 1; MBKK 94 § 1
* 1. Ein Anspruch gegen den Krankheitskostenversicherer wegen künstlicher Befruchtung scheitert (nach den üblichen Bedingungen) nicht daran, dass der Versicherte nicht verheiratet ist, sondern eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt. *
* 2. Die medizinische Notwendigkeit ist in der Krankheitskostenversicherung objektiv und ex ante zu beurteilen; seinerzeit gegebene Umstände sind zugunsten des VN zu berücksichtigen, auch wenn sie etwa von dem behandelnden Arzt übersehen wurden. *
OLG Hamm, Urteil vom 11. 11. 2016 (20 U 119/16)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zu diesem Themenkomplex OLG Köln VersR 2017, 417.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 474)