OLG Hamm: Kein Ersatz für Verluste im Forex-Handel

Wer mittels gemieteter Software im Internet automatisiert mit Finanzprodukten handelt (Forex-Handel), betreibt einen Eigenhandel, wenn er über die grundlegenden Einstellungen für den Einsatz der Software selbst entscheidet. Der Vermieter der Software haftet nicht für entstandene Verluste, wenn er gegenüber dem – durch den Vertrag über das grundsätzlich bestehende Verlustrisiko unterrichteten – Mieter keine weiteren Zusicherungen abgegeben hat. Das hat der 12. Senat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Paderborn bestätigt. Weiterlesen…

VG Frankfurt/M.: Pflicht zur Vorauszahlung der BaFin-Umlage trotz Verzichts auf Bankerlaubnis

Bankenaufsichtsrecht
Bankgeschäft
Pflicht zur Vorauszahlung der BaFin-Umlage trotz Verzichts auf Bankerlaubnis
KWG §§ 32, 35 Abs. 1; FinDAG § 16 l
* Die Bankerlaubnis nach § 32 KWG erlischt nach § 35 Abs. 1 KWG analog auch dann, wenn der Inhaber ausdrücklich und zweifelsfrei den Verzicht erklärt. Die physische Rückgabe der Erlaubnisurkunde ist als Verzichtserklärung zu verstehen. Die Pflicht zur Vorauszahlung auf die Umlage des Folgejahres nach § 16 l FinDAG i. d. F. des Gesetzes vom 28. 11. 2012 (BGBl I 2369) begegnet auch dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn zum Zeitpunkt der Heranziehung zur Vorauszahlung bereits feststeht, dass das Institut den Geschäftsbetrieb im Folgejahr nicht fortführen wird, der Nachweis dafür aber erst am 1. 12. des Vorjahres oder später erbracht wird. *
VG Frankfurt/M., Urteil vom 12. 11. 2015 (7 K 2044/15.F)

(abgedr. in VersR 2016, 1167)