LG Koblenz: Spieglein, Spieglein an der Wand – Verkehrssicherungspflicht im Schuhgeschäft

Haftet der Inhaber eines Schuhgeschäfts, wenn einem Kleinkind ein Spiegel, den eine Fachfirma montiert hat, auf den Fuß fällt und sich das Kind dadurch eine blutende Risswunde zuzieht? Mit dieser Frage hatte sich die 13. Zivilkammer des LG im Rahmen einer Berufung zu befassen.

Tatbestand:

Der Kl., noch keine zwei Jahre alt, besuchte mit seiner Mutter ein Schuhgeschäft. Die Inhaberin des Geschäfts, die Bekl., hatte im Verkaufsraum rechteckige Wandspiegel durch eine Fachfirma anbringen lassen, wobei für den streitgegenständlichen, 1,5 m x 0,4 m großen Spiegel keine Aushebesicherung vorhanden war. Bei einer Berührung des Spiegels stürzte dieser herab und fiel dem Kleinkind auf den Fuß. Der kleine Junge zog sich eine blutende Risswunde und eine Prellung zu; die Verletzungen sind glücklicherweise folgenlos ausgeheilt. Weiterlesen…