LG Köln, Beschädigung eines Pkw durch Baumstumpf

Die öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass auf Freiflächen, die wie Parkplätze aussehen, keine Baumstümpfe stehen, die Autos beschädigen können.
Das LG Köln entschied nun, dass die Kl. von der bekl. Stadt teilweise Schadensersatz für ihren beschädigten Pkw erhält.

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LG Köln: Entscheidung des Monats: Zur Traumfigur mit möglichst wenig Aufwand

Das ist der Wunsch vieler Menschen. Dazu werden stets neue Trainingsmethoden entwickelt. Das LG hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob Muskeltraining durch elektrische Impulse zu Nierenversagen führen kann und ob es Schmerzensgeld für Muskelkater gibt.

Tatbestand:

Die Kl. begab sich im November 2015 in ein Studio der Bekl., um dort ein EMS-Probetraining durchzuführen, bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden. Doch anstatt eines Trainingserfolgs stellten sich – nach Angaben der Kl. – nur Beschwerden ein. Bereits während des Trainings habe sie sich beklagt, doch die Betreiberin des Studios habe erklärt, das müsse so sein. Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet hätte, seien die Folge gewesen. Wegen des erhöhten Werts hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Sie forderte 5500 Euro Schmerzensgeld. Weiterlesen…

LG Köln: Kein Schmerzensgeld für Lehrkraft wegen Kritik an den Unterrichtsmethoden

Kritik an Unterrichtsmethoden von Lehrern oder deren Umgang mit Schülern durch die Eltern ist keine Seltenheit. Eine Lehrerin einer 5. Klasse begegnete der ihr gegenüber geäußerten Kritik mit einer nicht alltäglichen Reaktion: sie verklagte den Jahrgangselternsprecher vor dem LG Köln auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 30.000 Euro. Weiterlesen…

LG Köln: Misslungene Haarfärbung

Ein Friseurbesuch verläuft nicht immer zur Zufriedenheit der Kundschaft. Eine misslungene Haarfärbung könnte einen Kölner Friseursalon nun teuer zu stehen kommen: Das LG Köln hat der Schadensersatzklage eines unzufriedenen Models stattgegeben.

Tatbestand:

Nach zwei Beratungsterminen ließ sich die Kl. Ende November 2015 in einem Kölner Friseursalon die Haare färben. Sie brachte überdies Haarteile mit, die in gleicher Weise gefärbt werden sollten. Jedoch blieb das gewünschte Farbergebnis „braun-gold“ aus. Stattdessen hatten die Haare einen deutlichen Rotstich. Auch zwei Rettungsversuche am gleichen sowie am Folgetag blieben ohne Erfolg und die Kundin unglücklich.

Sie verlangte nun von dem LG Köln die Feststellung, dass die bekl. Inhaberin des Friseursalons ihr sämtliche Schäden zu ersetzen habe, die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien nämlich durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen. Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe.

Aus den Gründen:

Das LG Köln hat sich in der mündlichen Verhandlung selbst davon überzeugt, dass die Haare der Kl. nach wie vor geschädigt sind. Auch war es durch vor gelegte Lichtbilder davon überzeugt, dass das damalige Farbergebnis nicht wie gewünscht „braun-gold“ sondern rot und damit mangelhaft war. Eine Nachbesserung war offenkundig fehlgeschlagen. Am Ende stand für das LG fest, dass der Kl. durch die missglückte Haarfärbung ein materieller Schaden im Hinblick auf die Haarteile sowie Verdiensteinbußen bei ihrer Modeltätigkeit entstanden sind. Es gab der Klage antragsgemäß statt.

Über die Höhe einer Schadensersatzzahlung musste das LG allerdings (noch) nicht entscheiden: die Kl. hatte zunächst nur die grundsätzliche Feststellung der Ersatzpflicht beantragt. Ob und in welchem Umfang ihr tatsächlich konkret bezifferbare Schäden entstanden sind, muss die Kl. in einem möglichen Folgeprozess gesondert nachweisen.

Die Entscheidung des LG Köln ist nicht rechtskräftig.

LG Köln, Urteil vom 14. 7. 2017 (4 O 381/16)

(Pressemitteilung des LG Köln vom 31. 7. 2017 – Entscheidung des Monats Juli)

LG Köln: Waldcrosshindernislauf – Verletzung an außergewöhnlichem Hindernis

Ein Waldcrosshindernislauf mit mehr als 10.000 Teilnehmern: nicht für jeden der Teilnehmer sind die außergewöhnlichen Hindernisse überwindbar. Ob ein Veranstalter für Verletzungen haftet, die sich ein Teilnehmer an einem solchen Hindernis zuzieht, hatte das LG Köln kürzlich zu entscheiden. Weiterlesen…