BGH zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der Mietwohnung aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens des Vermieters

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat in zwei Verfahren entschieden (Urteile vom 9.12.2020 – VIII ZR 238/18 und VIII ZR 371/18), dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen kann. Weiterlesen…

OLG Koblenz: Immobilienmakler verliert Anspruch auf Vergütung, wenn er seinen Kunden aus Nachlässigkeit in wesentlichen Punkten falsch informiert

Kein Geld für schlechte Arbeit

Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. Weiterlesen…

OLG Dresden: Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer
VVG §§ 61, 63
* 1. Vor dem Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer hat der Versicherungsmakler den VN über mögliche Alternativen (Beitragsfreistellung, Policendarlehen und Kündigung des Lebensversicherungsvertrags) und deren Vor- und Nachteile gegenüber einem Verkauf der Police zu beraten. Soll bei dem beabsichtigten Verkauf der Kaufpreis zunächst teilweise gestundet werden, hat er zudem auf das damit einhergehende Risiko des Totalausfalls bei Insolvenz des Policenaufkäufers während der Wartezeit hinzuweisen. * Weiterlesen…

OLG Hamm: Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation

Vertriebsrecht
Versicherungsvermittler
Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation
VVG §§ 61, 62, 63; ZPO §§ 286, 287
* 1. Ist der Versicherungsvermittler (hier: Makler) zu einer Besichtigung des zu versichernden Objekts nicht verpflichtet, so hat er keine Pflicht, zu dokumentieren, ob im Rahmen der Beratung eine Besichtigung stattgefunden hat. Das Fehlen einer solchen Dokumentation führt zu keiner Beweiserleichterung für den VN. *
* 2. Wenn der VN Antragsfragen in einem Formular beantwortet (und dieses selbst ausfüllt oder auch durch den Versicherungsvermittler ausfüllen lässt), muss der Versicherungsvermittler dazu grundsätzlich (und auch hier) keine Dokumentation erstellen. *
OLG Hamm, Urteil vom 20.6.2018 (20 U 16/18) – nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 421)