VersR BLOG: Der Kampf nach Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker geht in die nächste Runde

Am 6.12.2022 wird vor der 5. Zivilkammer des LG Köln über die Klage eines von einem Kleriker missbrauchten Minderjährigen verhandelt. Die Pressestelle des LG teilt dazu mit, dass der Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. mehr als 800.000 € begehrt.

Natürlich muss der Kläger im Rechtsstreits beweisen, dass der Missbrauch stattgefunden hat. Die 1000-fachen Fälle des sexuellen Missbrauchs als solche durch Kleriker der katholischen Kirche sind bekannt und werden von den Bistümern auch nicht bestritten. Leichtes Spiel hätte der Kläger deshalb in einem Verfahren vor der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA), die die Deutsche Bischofskonferenz eingerichtet hat (vgl. hierzu Jaeger, VersR 2022, 1129). Wer bei der UKA einen Antrag stellt, muss den Missbrauch lediglich plausibel darlegen. Gelingt dies, wird ihm ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Schmerzensgeld zugesprochen, das bis zu 50.000 € betragen kann. In Ziff. 8 Abs. 1 der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Verordnung zur Anerkennung des Leids ist festgestellt, dass die „Leistungshöhe … auf der Grundlage des von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen finanziellen Rahmens, der sich im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder orientiert, festgelegt“ wird.

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