AG München: Grässliche Karibikreise

Die von der Kl. vorgetragenen Mängel ihrer Karibikreise rechtfertigten allenfalls den bereits vorgerichtlich erstatteten Minderungsbetrag von 986 Euro, nicht aber eine weitere Erstattung des Reisepreises oder gar die Zahlung der Kosten für einen kurzfristig vorgenommenen Hotelwechsel.

Das AG München wies am 7.11.2017 die Klage auf Erstattung über den von der Bekl. anerkannten oder bereits bezahlten Betrag von 986 Euro hinausgehender weiterer 3781,84 Euro ab.

Tatbestand:

Die 53-jährige Kl. aus K. buchte für sich, ihren 55-jährigen Ehemann und ihren 17-jährigen Sohn bei der Bekl. eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik vom 26. – 9. 11. 2016 zu einem Gesamtreisepreis von 3786 Euro. Die Unterbringung erfolgte in einer Drei-Sterne-Anlage mit All-Inclusive-Verpflegung. Weiterlesen…