AG München: Entschädigung für verpassten Hinflug
Das AG München gab am 18.9.2018 der Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Minderung und Schadensersatz in Höhe von 852,03 Euro statt. Weiterlesen…
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Das AG München gab am 18.9.2018 der Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Minderung und Schadensersatz in Höhe von 852,03 Euro statt. Weiterlesen…
Auf die Beförderung mit einem Autoreisezug ist in der Regel Reiserecht nicht anwendbar, sodass bei einer Verspätung grundsätzlich nicht Schadensersatz für vertane Urlaubszeit oder eine Minderung des Reisepreises verlangt werden kann. Weiterlesen…
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