OLG Köln: 30% Rabatt auf (fast) alles

Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30% Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Tatbestand:

Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30% Rabatt auf fast alles“ zu gewähren, wobei sich das Wort „fast“ senkrecht gedruckt im Knick des gefalteten Prospektes befand und deutlich kleiner und dünner gestaltet war als der Rest des Textes. Weiterlesen…