BVerwG: Dienstherr ist nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs einen Tankadapter einzubauen

Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der Dienstherr Maßnahmen (z. B. den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die den Schaden verhindert hätten. Das hat das BVerwG in Leipzig am 2. 2. 2017 entschieden. Weiterlesen…