Martin Wittke, Haftungsfall Nierenlebendspende

Noch immer besteht die weit verbreitete Annahme, eine Nierenlebendspende könne – abgesehen von den mit jedem operativen Eingriff einhergehenden Gefahren – für den Spender folgen- und risikolos durchgeführt werden. So wirbt das Ärzte­blatt mit dem Slogan, dass Nierenlebendspender länger leben als der Durchschnitt der Allgemeinbevölkerung. Auch eine große Zahl von Transplantationszentren weist auf die möglichen negativen Folgen einer Organentnahme für die Spender nur unzulänglich hin. Dieser Verharmlosungseuphorie haben die Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm sowie des LG Düsseldorf ein Ende bereitet. Weiterlesen…

OLG Hamm: Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem Transplantationsgesetz nicht rechtswidrig

Ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Transplantationsgesetz (TPG) bewirkt nicht automatisch, dass die Einwilligung des Organspenders zur Lebendspende unwirksam und die Organentnahme ein rechtswidriger Eingriff ist. Das hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm am 7.9.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Essen bestätigt. Weiterlesen…