SG Gießen: Übernahme von Kosten einer stationären Behandlung in der Türkei?

Die Leistungspflicht der deutschen Krankenkassen für eine stationäre Behandlung während eines Türkeiurlaubs richtet sich nach türkischem Recht. Es gelten diejenigen Sätze, die der türkische Sozialversicherungsträger für eine vergleichbare Behandlung in einem Vertragskrankenhaus zu zahlen gehabt hätte. Für eine weitergehende Übernahme von Kosten einer stationären Behandlung in einer türkischen Privatklinik besteht regelmäßig keine Rechtsgrundlage. Weiterlesen…

SG Detmold: Keine Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert

Tatbestand:

Im Rahmen einer Notfallbehandlung rieten die Krankenhausärzte einer Versicherten der Bekl. zu einer stationären Behandlung und Überwachung. Die Versicherte lehnte dies ab und verließ nach entsprechender schriftlicher Aufklärung das Krankenhaus. Das Krankenhaus forderte für stationäre Leistungen von der Krankenkasse eine Vergütung in Höhe von ca. 630 Euro. Dies wies die bekl. Krankenkasse mit der Begründung zurück, eine stationäre Behandlung habe nicht stattgefunden. Hiergegen klagte das Krankenhaus ohne Erfolg. Die Richter folgten der Einschätzung der beklagten Krankenkasse. Weiterlesen…