Der Strafen- und Bußenausschluss stellt neben dem praktisch bedeutsamsten Wissentlichkeitsausschluss einen weiteren typischen Ausschlussgrund in der klassischen D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Kartellrechtliche Verbandsgeldbußen entfalten – allein schon aufgrund ihrer schieren Höhe – gegenüber Unternehmen wie deren Organen ein spürbares Risikopotenzial. Es ist ein natürlicher Impuls, sich dieser Haftungsgefahr zu entledigen und den möglichen Unbill auf einen finanzstarken Versicherer abzuladen. Der folgende Beitrag untersucht, ob dieses praktische Bedürfnis nach Absicherung in der klassischen D&O-Versicherung abgedeckt werden kann.
Der Beitrag von Philipp Strasser fokussiert sich auf die österreichische Rechtslage, grenzt diese zur deutschen Rechtsordnung ab und berücksichtigt, wo verwertbar, die Ergebnisse deutscher Literatur und Judikatur, soweit dies für die österreichspezifischen Überlegungen fruchtbar scheint – ein strenger Rechtsvergleich wird nicht angestrebt.
(abgedr. in VersR 2017, 65)