Gerhard Saria: Versicherung durch „Rückübertragung“ von versicherten Risiken auf den VN?

In der Praxis anzutreffende Prämiengestaltungen geben Anlass, sich einmal mehr mit grundlegenden Aspekten des versicherungsaufsichtsrechtlichen und des versicherungsvertragsrechtlichen Begriffs der Versicherung auseinanderzusetzen. Weiterlesen…

OGH: Unwirksamkeit einer Dauerrabattrückvergütungsklausel

Auslandsrecht (Österreich)
Sämtliche Versicherungszweige
Unwirksamkeit einer Dauerrabattrückvergütungsklausel
VersVG § 8 Abs. 3; ABGB § 879 Abs. 3
Eine Klausel, die eine Dauerrabattrückvergütung vorsieht, muss so gestaltet sein, dass sich die vom Versicherer rückforderbaren Beträge streng degressiv entwickeln. Ist zwar der Prozentsatz der Rückforderung, nicht aber der sich tatsächlich errechnende Rückforderungsbetrag ausgehend von der Summe der geleisteten Prämien während der Laufzeit streng degressiv ausgestaltet, sodass während der ersten fünf Jahre die vom VN zu leistende Nachzahlung laufend ansteigt, im sechsten Jahr gleich hoch bleibt und erst danach zu sinken beginnt, wird das gesetzliche Kündigungsrecht des Konsumenten gem. § 8 Abs.3 S.1 VersVG für die ersten sechs Jahre der regulären Vertragslaufzeit mit wirtschaftlichen Mitteln ganz entscheidend erschwert.
OGH, Urteil vom 20.12.2017 (7 Ob 81/17 p)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 574)

OGH: Voraussetzungen und Folgen einer Neubemessung nach Art. 9.2 AUVB 06

Auslandsrecht (Österreich)
Unfallversicherung
Voraussetzungen und Folgen einer Neubemessung nach Art. 9.2 AUVB 06
VersVG § 12; AUVB 06 Art. 9 Abs. 1 und 2
* 1. Will sich der VN im Fall der Neubemessung mit dem außergerichtlich erzielten Ergebnis nicht zufrieden geben, dann steht ihm die Möglichkeit offen, innerhalb der Verjährungsfrist des § 12 VersVG Klage zu erheben. Der in einem solchen Streitverfahren ermittelte Invaliditätsgrad ist dann nicht nur Tatsachenfeststellung, sondern auch letzter Teil des Neubemessungsverfahrens, unter diesem Gesichtspunkt die „endgültige Bemessung“ des Invaliditätsgrades i. S. d. Art. 9.2 AUVB 06 und insoweit für weitere Leistungsbegehren bindend. * Weiterlesen…

Philipp Strasser, Die Deckung von Schäden aus Kartellgeldbußen in der D&O-Versicherung

Der Strafen- und Bußenausschluss stellt neben dem praktisch bedeutsamsten Wissentlichkeitsausschluss einen weiteren typischen Ausschlussgrund in der klassischen D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Kartellrechtliche Verbandsgeldbußen entfalten – allein schon aufgrund ihrer schieren Höhe – gegenüber Unternehmen wie deren Organen ein spürbares Risikopotenzial. Es ist ein natürlicher Impuls, sich dieser Haftungsgefahr zu entledigen und den möglichen Unbill auf einen finanzstarken Versicherer abzuladen. Der folgende Beitrag untersucht, ob dieses praktische Bedürfnis nach Absicherung in der klassischen D&O-Versicherung abgedeckt werden kann.

Der Beitrag von Philipp Strasser fokussiert sich auf die österreichische Rechtslage, grenzt diese zur deutschen Rechtsordnung ab und berücksichtigt, wo verwertbar, die Ergebnisse deutscher Literatur und Judikatur, soweit dies für die österreichspezifischen Überlegungen fruchtbar scheint – ein strenger Rechtsvergleich wird nicht angestrebt.

(abgedr. in VersR 2017, 65)