OLG Frankfurt/M.: Bußgelder gegen die Geldwäschebeauftragte einer international tätigen Bank bestätigt
Das OLG Frankfurt/M. hat Bußgelder gegen eine Geldwäschebeauftragte einer internationalen Großbank bestätigt und dabei deutlich auf die gesetzlichen Rechten und Pflichten einer Geldwäschebeauftragten hingewiesen. Die BaFin hatte gegen die Betroffene als Geldwäschebeauftrage einer internationalen Großbank drei Geldbußen zwischen 2500 Euro und 6000 Euro wegen Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Erstattung von Meldungen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) festgesetzt. Auf ihren Einspruch hin hatte das AG Frankfurt/M. die Betroffene wegen leichtfertigen nicht rechtzeitigen Nachkommens der Pflichtverdachtsanmeldung in drei Fällen zu Geldbußen zwischen 900 Euro bis 2000 Euro verurteilt. Weiterlesen…