OLG Frankfurt/M.: Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine „Überschwemmung“ im Sinne einer Elementarschadenversicherung

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ein im Flussbett stehendes Wehr keinen Überflutungsschaden im Sinne einer Elementarschadensversicherung erleidet, wenn es durch Hochwasser beschädigt wird.

Die Kl. verlangte von der Bekl. Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung. Die Kl. betreibt ein Wasserkraftwerk in Thüringen. Bestandteil ist u.a. ein Granitwehr. Dieses steht im Flussbett und leitet einen Teil der Wassermassen zur Kraftwerksanlage. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans zulässig

Besteht die Gefahr, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das OLG Frankfurt/M. und wies zugleich Schadensersatzansprüche betroffener Fußballfans zurück.

Die Kl. sind Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras. Der Bekl. ist der Dachverband der deutschen Fußballvereine. Im Vorfeld eines Bundesligaspiels im März 2013 kam es am Flughafen Dortmund zu einem unfriedlichen Zusammentreffen von Mitgliedern verschiedener Fußballclubs. Gegen die Kl. wurden nachfolgend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet. Der Bekl. sprach wegen dieser Ermittlungsverfahren gegen die Kl. bundesweite Stadionverbote unterschiedlicher Dauer aus. Die Kl. ließen diese mit anwaltlichen Schreiben zurückweisen. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen die Kl. im November 2013 eingestellt hatte, hob der Bekl. die Stadionverbote auf. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M. bestätigt beschränkte Entschädigungspflicht einer Hausratversicherung für Golduhren

Das OLG Frankfurt/M. hat mit am 23. 8. 2017 veröffentlichtem Urteil eine Versicherungsklausel für wirksam erklärt, in welcher die Entschädigungssumme für Wertsachen auf eine bezifferte Höchstgrenze festgelegt wird. Zugleich hat es entschieden, dass aus Gold hergestellte Uhren unabhängig von ihrem Gebrauchszweck Wertsachen im Sinne dieser Versicherungsbedingung sind. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M. bestätigt überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt

Das OLG Frankfurt/M. hat auf die erhöhten Sorgfaltsanforderungen hingewiesen, die einen Fahrradfahrer treffen, der einen sogenannten Fahrrad-Schutzstreifen in Gegenrichtung befährt.

Der Kl. nimmt den Bekl. auf Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Unfall in Anspruch. Der bekl. Fahrradfahrer fuhr in Gegenrichtung auf einem Fahrrad-Schutzstreifen in der belebten Innenstadt von Frankfurt/M. Seine Geschwindigkeit betrug 10–12 km/h. Der Kl. wollte als Fußgänger diesen Schutzstreifen in der Nähe eines Fußgängerüberwegs überqueren. Bei diesem Versuch wurde er von dem Fahrrad des Bekl. niedergerissen. Weiterlesen…