AG München: Erstattungsfähigkeit des Einsatzes eines Femtosekundenlasers im Rahmen einer Kataraktoperation analog GOÄ

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Erstattungsfähigkeit des Einsatzes eines Femtosekundenlasers im Rahmen einer Kataraktoperation analog GOÄ
VVG § 192 Abs. 1; GOÄ § 6 Abs. 2
1. Der Einsatz eines Femtosekundenlasers im Rahmen einer Katarakt-Operation stellt eine unselbstständige Leistung dar.
2. Diese ist dennoch neben der durch Nr. 1375 GOÄ abgegoltenen Zielleistung analog Nr. 5585 GOÄ zu honorieren, weil durch § 6 Abs. 2 GOÄ nur solche unselbstständigen Leistungen von der Analogie ausgenommen werden sollten, die bei der Änderung der GOÄ im Jahr 1996 bekannt waren.
3. Nr. 5585 GOÄ kann ohne nähere Begründung als technische Leistung lediglich mit maximal dem 1,8-fachen Satz berechnet werden.
4. Da durch die gem. Nr. 1375 GOÄ geregelte Zielleistung auch perioperative Maßnahmen mit honoriert werden, die beim Einsatz eines Femtosekundenlasers entfallen, sind die diesen entsprechenden GOÄ-Werte in Abzug zu bringen.

AG München, Urteil vom 12.12.2018 (262 C 18626/17) – nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 808)

OLG Frankfurt/M.: „Vereinzelte“ Operationsrisiken

Liegt die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei einem Wert bis zu 20 %, stellt die Formulierung „vereinzelt“ keine zur Unwirksamkeit der Aufklärung führende Verharmlosung dar. Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder aber den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden. Weiterlesen…

OLG Köln: Einwilligung des Patienten bei Vorverlegung der Operation

Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des OLG Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten für notwendig gehaltenen Operation gezeigt hatte und nur mit einiger Mühe hiervon überzeugt werden konnte. Die Klinik, die die Operation kurzfristig um mehrere Stunden nach vorne verschob, hätte sich in dieser Situation vom Fortbestand der Einwilligung vergewissern müssen, entschied der Senat, und sprach der Patientin wegen der Operationsfolgen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Weiterlesen…

SG Detmold: Kein längerer Krankenhausaufenthalt nach Nabelbruch-OP

Das  entschied  das  SG  Detmold  auf  die  Klage  einer  Krankenkasse  gegen  ein
Krankenhaus,  das  eine  Nabelhernie bei  einem  1953  geborenen  Patienten  chirurgisch
versorgt und diesen erst nach drei Tagen nach Hause entlassen hatte. Weiterlesen…

OLG Oldenburg: Schmerzensgeld nach Knie-OP

Fremdkörper verblieb im Knie

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern kann es zu einem Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten kommen. Welche Höhe solch ein Schmerzensgeldanspruch hat, müssen die Gerichte nach den Umständen des Einzelfalls festlegen. Dabei spielen u.a. die Folgen des Behandlungsfehlers eine Rolle, aber auch der Grad des Verschuldens, das dem Arzt vorgeworfen werden kann. Weiterlesen…