OLG Düsseldorf: Keine Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Lagerhalter oder seine leitenden Angestellten

Transportrecht
Lagervertrag
Keine Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Lagerhalter oder seine leitenden Angestellten
HGB § 475 S. 1; AdSp 2003 Nr. 24, 27.1
* 1. Ein Lagerhalter, der keine ausreichenden Schutzmaßnahmen dagegen trifft, dass von ihm eingesetzte Gabelstapler bereits infolge leichter Unachtsamkeit der Fahrer mit Sprinkleranlagen kollidieren und diese so beschädigen können, dass Wasser austritt, verletzt seine Organisationspflicht in grob fahrlässiger Weise. * Weiterlesen…