BGH entscheidet über Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf (Verfahren VI ZR 495/16):
Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine formal wie inhaltlich ungenügende Aufklärung geltend. Weiterlesen…