LG Köln, Beschädigung eines Pkw durch Baumstumpf

Die öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass auf Freiflächen, die wie Parkplätze aussehen, keine Baumstümpfe stehen, die Autos beschädigen können.
Das LG Köln entschied nun, dass die Kl. von der bekl. Stadt teilweise Schadensersatz für ihren beschädigten Pkw erhält.

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