BGH zur Annullierung eines Fluges wegen Streiks an den Passagierkontrollen

Der BGH hat entschieden, dass den Passagieren eines annullierten Fluges auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zustehen kann, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten.

Sachverhalt:

Der Kl. und seine Ehefrau buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen für den 9.2.2015 einen Flug von Hamburg nach Lanzarote. Die Bekl. annullierte den Flug und überführte das Flugzeug ohne Passagiere zum Zielort, weil an jenem Tag die Passagierkontrollen am Hamburger Flughafen bestreikt wurden. Der Kl. verlangt u.a. Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung.  Weiterlesen…