OLG Hamm: Krankenhaus haftet, wenn demente Patientin aus dem Fenster springt

Ein Krankenhaus kann gegenüber einer dementen Patientin zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, den die Patientin erleidet, weil sie aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen will und dabei in die Tiefe stürzt. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 17.1.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Arnsberg abgeändert.

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