BGH: Zum Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19

Der u.a. für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat über Ansprüche auf Rückzahlung des Reisepreises nach Rücktritt von Pauschalreiseverträgen wegen Covid 19 entschieden.

In den drei Verfahren nimmt die jeweilige Klagepartei die jeweilige Bekl. auf Erstattung der Anzahlung für eine Pauschalreise in Anspruch, nachdem sie vor Antritt der Reise wegen der Covid-19-Pandemie von dem Vertrag zurückgetreten ist. Weiterlesen…

BGH: Vorlage an den EuGH zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

Der u.a. für Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie vorgelegt. Der Kl. buchte bei der Bekl. im Januar 2020 eine Reise nach Japan im Zeitraum vom 3.–12.4.2020 zu einem Gesamtpreis von 6.148 €. In Japan waren Anfang Februar Schutzmasken im gesamten Land ausverkauft. Ende Februar schlossen die großen Vergnügungsparks, sportliche Großveranstaltungen fanden nicht mehr oder nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 26.2.2020 beschloss die japanische Regierung, für die kommenden Wochen sämtliche Großveranstaltungen komplett abzusagen. Einen Tag später wurde beschlossen, sämtliche Schulen bis mindestens Anfang April zu schließen.

Der Kl. trat am 1.3.2020 von der Reise zurück. Die Bekl. berechnete Stornokosten i.H.v. insgesamt 1.537 € (25 % des Reisepreises), die der Kl. bezahlte. Am 26.3.2020 erging für Japan ein Einreiseverbot. Der Kl. verlangte daraufhin die Rückzahlung des bereits geleisteten Betrags. Das AG hat die Bekl. antragsgemäß zur Rückzahlung von 1.537 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 255,85 € verurteilt. Auf die Berufung der Bekl. hat das LG den zu zahlenden Betrag auf 14,50 € zuzüglich vorgerichtlicher Kosten i.H.v. 83,54 € reduziert und die weitergehende Klage abgewiesen.

Mit seiner vom LG zugelassenen Revision verfolgt der Kl. seinen Rückzahlungsanspruch in voller Höhe weiter. Weiterlesen…

Neuere Rechtsprechung des LG Frankfurt/M. zum Reiserecht

Algen am weißen StrandKeine Suite im Hotel auf MallorcaSturz von der MassageliegeZu spät mit „Rail & Fly“Schlägerei unter Kreuzfahrt-GästenRippenbruch in der Badewanne

Vor der Reiserechtskammer des LG Frankfurt/M. werden in erster Instanz reiserechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 € verhandelt. Außerdem ist die Reiserechtskammer zuständig für Berufungen gegen Urteile in Reisesachen der AG Frankfurt, Frankfurt Höchst, Königstein i. Ts. und Bad Homburg v. d. H. Die folgenden Entscheidungen der Reiserechtskammer des LG Frankfurt/M. sind im vergangenen Jahr seit der letzten Sommer-Reisesaison ergangen:

Weiterlesen…

BGH zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

Der kl. Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verlangt von der bekl. Reiseveranstalterin TUI Deutschland GmbH, es zu unterlassen, beim Abschluss bestimmter Pauschalreisen eine Reisebedingung zu verwenden, die eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises vorsieht. Weiterlesen…