Prof. Dr. Michael Sonnentag, Das neue Reisevertragsrecht

Der europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2015 eine neue Pauschalreiserichtlinie erlassen. Diese musste bis zum 1.1.2018 in nationales Recht umgesetzt werden, damit die Regelungen am 1.7.2018 in Kraft treten konnten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 in das deutsche Recht umgesetzt. Die maßgeblichen Vorschriften befinden sich insbesondere in den §§ 651 a–651 y BGB n.F. und ersetzen die bisherigen §§ 651 a–651 m BGB a.F. Aus 13 Vorschriften wurden 25 und auch die einzelnen Vorschriften sind zum Teil deutlich umfangreicher als die bisherigen Regelungen. Weiterlesen…

Reform des Reiserechts passiert den Bundesrat

Das Reiserecht wird zeitgemäßer: Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die Umsetzung der geänderten Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Sie erweitert den bei Pauschalreisen geltenden Verbraucherschutz auf solche Reisen, die sich der Kunde im Internet selbst zusammenstellt. Der Bundestag hatte die Reform bereits am 1. Juni 2017 beschlossen. Weiterlesen…