AG München: Phishing kommt teuer
Die Weitergabe einer TAN in einem Telefongespräch begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, sodass eine Bank nicht verpflichtet ist, das über Phishing ergaunerte Geld zu erstatten. Weiterlesen…
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Die Weitergabe einer TAN in einem Telefongespräch begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, sodass eine Bank nicht verpflichtet ist, das über Phishing ergaunerte Geld zu erstatten. Weiterlesen…
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