OLG Karlsruhe: Keine Mutwilligkeit einer Klage auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrags wegen angeblich manipulierter Abgaswerte
Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Keine Mutwilligkeit einer Klage auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrags wegen angeblich manipulierter Abgaswerte
VVG § 1
1. Begehrt der VN Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug wegen angeblich manipulierter Abgaswerte, ist die Rechtsverfolgung nicht mutwillig, wenn erwarteten Prozesskosten in Höhe von 7100 Euro ein Wert der Rückabwicklung in Höhe von 25 300 Euro gegenübersteht. Auf günstigere Kosten einer Nachbesserung kann bei einer begehrten Rückabwicklung nicht abgestellt werden.
2. Ein Stichentscheid ist solange bindend, wie eine vertretbare Rechtsauffassung zu einer höchstrichterlich noch nicht vollständig geklärten Frage zugrunde gelegt wird. Dabei ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. 12. 2016 (12 U 106/16)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zur Frage der Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Rahmen des „Abgasskandals“ LG Detmold VersR 2016, 1493.
(vollständig abgedr. in VersR 2017, 223)