OLG Dresden: Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Pflichten des Maklers beim Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer
VVG §§ 61, 63
* 1. Vor dem Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer hat der Versicherungsmakler den VN über mögliche Alternativen (Beitragsfreistellung, Policendarlehen und Kündigung des Lebensversicherungsvertrags) und deren Vor- und Nachteile gegenüber einem Verkauf der Police zu beraten. Soll bei dem beabsichtigten Verkauf der Kaufpreis zunächst teilweise gestundet werden, hat er zudem auf das damit einhergehende Risiko des Totalausfalls bei Insolvenz des Policenaufkäufers während der Wartezeit hinzuweisen. * Weiterlesen…