BGH: Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

Der für das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen zuständige III. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sogenannte Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst.

Sachverhalt:

Der Kl. verlangt Schadensersatz wegen einer Verletzung, die er bei einem Polizeieinsatz erlitt. Weiterlesen…