Prof. Dr. Michael Sonnentag, Das neue Reisevertragsrecht
Der europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2015 eine neue Pauschalreiserichtlinie erlassen. Diese musste bis zum 1.1.2018 in nationales Recht umgesetzt werden, damit die Regelungen am 1.7.2018 in Kraft treten konnten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 in das deutsche Recht umgesetzt. Die maßgeblichen Vorschriften befinden sich insbesondere in den §§ 651 a–651 y BGB n.F. und ersetzen die bisherigen §§ 651 a–651 m BGB a.F. Aus 13 Vorschriften wurden 25 und auch die einzelnen Vorschriften sind zum Teil deutlich umfangreicher als die bisherigen Regelungen. Weiterlesen…