OLG Hamm hält Klage eines Immobilienfonds nach nachgeholtem Gesellschafterbeschluss für zulässig

Der 8. Zivilsenat des OLG Hamm hatte sich mit der Zulässigkeit einer Klage eines geschlossenen Immobilienfonds aus V. auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht für Schäden infolge einer angeblich von dem beklagten Versicherer aus D. initiierten, maßgeblich gesteuerten und finanzierten Rufmord- und Desinformationskampagne gegen den Immobilienfonds, seinen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und Dritte zu befassen. Weiterlesen…