LG Stuttgart: Urteil zur Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE
Das LG Stuttgart hat in zwei Rechtsstreiten durch den Einzelrichter der 22. Zivilkammer entschieden, dass die Porsche Automobil Holding SE (PSE) den klagenden Investoren wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG ihren Kursdifferenzschaden nach § 37b WpHG a.F. zu ersetzen hat. Weiterlesen…