BGH: Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters „Lexfox“ mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (hier: Verfolgung von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“)

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat heute eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt sind. Weiterlesen…