OLG Hamm: „Lügen haben kurze Beine“

Lügen vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls kann dazu führen, dass die für den VN streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist. Das folgt aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 9. 8. 2017, die die erstinstanzliche Entscheidung des LG Bielefeld vom 16. 7. 2015 bestätigt.

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