BGH zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Die Kl. verlangen von dem bekl. Reiseveranstalter Erstattung des Reisepreises nach erklärtem Rücktritt.

Sachverhalt:

Die Kl. buchten bei der Bekl. für den Zeitraum vom 30.8. bis 13.9. 2015 eine China-Rundreise. Nach dem Reiseverlauf waren für die dreitägige Dauer des Aufenthalts in Peking verschiedene Besichtigungen vorgesehen. Eine Woche vor der geplanten Abreise teilte die Bekl. den Kl. per E-Mail mit, dass aufgrund einer Militärparade im September 2015 die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens in Peking nicht besichtigt werden könnten. Stattdessen wurde ein Besuch des Yonghe-Tempels angeboten. Die Kl. erklärten daraufhin den Rücktritt vom Reisevertrag. Sie haben die Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von 3298  €, Ersatz nutzloser Aufwendungen für Impfungen und Visa und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Weiterlesen…

Bundeskabinett: Größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit bei Reisen

Das Bundeskabinett hat am 2. 11. 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen.
„Der digitale Wandel hat auch den Reisemarkt erfasst: Verbraucher stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihren persönlichen Wünschen selbst zusammen. Anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen, greifen Verbraucher dabei zunehmend auf das Internet zurück und kombinieren verschiedene Reiseleistungen miteinander. Oft herrscht dann aber Unsicherheit wie weit der rechtliche Schutz im Ernstfall greift. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen nicht immer im Klaren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insoweit für eine größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Davon profitieren die Reisenden genauso wie Reiseanbieter.“
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

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