Neuere Rechtsprechung des LG Frankfurt/M. zum Reiserecht
Algen am weißen Strand – Keine Suite im Hotel auf Mallorca – Sturz von der Massageliege – Zu spät mit „Rail & Fly“ – Schlägerei unter Kreuzfahrt-Gästen – Rippenbruch in der Badewanne
Vor der Reiserechtskammer des LG Frankfurt/M. werden in erster Instanz reiserechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 € verhandelt. Außerdem ist die Reiserechtskammer zuständig für Berufungen gegen Urteile in Reisesachen der AG Frankfurt, Frankfurt Höchst, Königstein i. Ts. und Bad Homburg v. d. H. Die folgenden Entscheidungen der Reiserechtskammer des LG Frankfurt/M. sind im vergangenen Jahr seit der letzten Sommer-Reisesaison ergangen: