Neuere Rechtsprechung des LG Frankfurt/M. zum Reiserecht

Algen am weißen StrandKeine Suite im Hotel auf MallorcaSturz von der MassageliegeZu spät mit „Rail & Fly“Schlägerei unter Kreuzfahrt-GästenRippenbruch in der Badewanne

Vor der Reiserechtskammer des LG Frankfurt/M. werden in erster Instanz reiserechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 € verhandelt. Außerdem ist die Reiserechtskammer zuständig für Berufungen gegen Urteile in Reisesachen der AG Frankfurt, Frankfurt Höchst, Königstein i. Ts. und Bad Homburg v. d. H. Die folgenden Entscheidungen der Reiserechtskammer des LG Frankfurt/M. sind im vergangenen Jahr seit der letzten Sommer-Reisesaison ergangen:

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AG München: Verspätung bei der Beförderung im Autoreisezug

Auf die Beförderung mit einem Autoreisezug ist in der Regel Reiserecht nicht anwendbar, sodass bei einer Verspätung grundsätzlich nicht Schadensersatz für vertane Urlaubszeit oder eine Minderung des Reisepreises verlangt werden kann. Weiterlesen…