LG Köln: Rekordentschädigung – Klagen wegen Veröffentlichungen aus den „Kohl-Tonbändern“ in weiten Teilen erfolgreich

In drei Verfahren des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl gegen den Journalisten Dr. Heribert Schwan, den Co-Autor Tilman Jens und die Random House Verlagsgruppe im Zusammenhang mit Veröffentlichungen aus den sogenannten Kohl-Tonbändern hat das LG Köln Urteile verkündet.

Die 14. Zivilkammer hat dabei in dem Verfahren 14 O 323/15 alle drei Bekl. gesamtschuldnerisch zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 1.000.000 Euro verurteilt. Voraussetzung für die Gewährung einer Geldentschädigung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist u.a. eine besondere Schwere des jeweiligen Eingriffs. Nach Auffassung der Kammer ist dies durch zahlreiche Passagen und Zitate im Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ erfüllt, weshalb sie auch die Entschädigungssumme entsprechend hoch ansetzte. Es handelt sich hierbei um die höchste Summe, die bislang wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nach deutschem Recht ausgeurteilt wurde. Weiterlesen…