In eigener Sache – Über das richtige Zitieren
Der Sachverhalt ist kurz und schnell erklärt: In unserem Online-Blog „Der Praxistest – Die Akkumulation diverser Pflichtverletzungen im VW-Dieselskandal“ vom 15.4.2021 habe ich die Frage der Managerhaftung im VW-Dieselskandal diskutiert, vor allem die Frage, wie die Parallelität von fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen zu behandeln sein wird. Dabei habe ich meinen auf BGH VersR 2015, 1156 beruhenden Vorschlag wiederholt, solche Fallkonstellationen nach den Grundsätzen der gestörten Gesamtschuld zu lösen. Der Kerngedanke dieses Vorschlags kommt in folgendem Satz zum Ausdruck:
Tatsächlich genießen die versicherten Organe mit Ausnahme des wissentlich Handelnden uneingeschränkte Abwehrdeckung, während sie bei der Freistellung keinen Nachteil erleiden, weil ihre Haftung von vorneherein um den Anteil gekürzt wird, der auf die wissentliche Handlung entfällt. Auch die VN erleidet durch die vorgeschlagene Lösung keinen Nachteil. Denn auch ohne D&O-Deckung wäre ihr Anspruch gegen den fahrlässig Handelnden entsprechend zu kürzen. Weiterlesen…