BSG: Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen ist rechtmäßig
Das BSG hat am 25. Oktober 2016 die rechtmäßige Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch das Bundesversicherungsamt bestätigt. Es hat entschieden, dass eine gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Zuweisungen für Versicherte, die überwiegend im Ausland leben, vom Bundesversicherungsamt im Jahresausgleich für das Jahr 2013 zu berücksichtigen war.