AG München: Keine Entschädigung für verpassten Rückflug
Das AG München wies am 5.10.2018 die Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Zahlung von 1622,97 Euro als Schadensersatz für den am 5.1.2018 in H. (Ägypten) verpassten Rückflug ab. Weiterlesen…