BGH zum Eintritt des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versetzung in den Ruhestand

Versicherungsvertragsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eintritt des Versicherungsfalls am letzten Tag des Monats bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats
BB-BUZ §§ 1, 2
* Wird ein versicherter Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand versetzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. *
BGH, Urteil vom 16. 11. 2016 (IV ZR 356/15, Köln)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 453 abgedruckten Urteil des OLG Köln vom 26. 6. 2015 (20 U 13/15)]

(abgedr. in VersR 2017, 85)