EuGH „Rust-Hackner“ – und nun?

„Ewiges“ Rücktrittsrecht nach fehlerhafter Rücktrittsbelehrung

Wird ein Versicherungsnehmer vom Versicherer über sein gem. § 165a VersVG a.F. bestehendes Rücktrittsrecht nicht oder fehlerhaft belehrt, so kann dies dazu führen, dass ein Versicherungsnehmer auch noch Jahre nach Vertragsabschluss von seinem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten kann („ewiges“ Rücktrittsrecht). Dazu erging am 19.12.2019 die Entscheidung des EuGH C‑355/18, C‑356/18, C‑357/18, C-479/18 Rust-Hackner u.a. (VersR 2020, 341). In der Folge setzte der OGH die zunächst unterbrochenen Verfahren fort. Bis Ende April 2020 ergingen nicht weniger als elf Entscheidungen des OGH, in denen die EuGH-Entscheidungen umgesetzt werden (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at). Weiterlesen…